Landesfischereiverordnung geändert

Nachdem das Landgericht Stuttgart im Juli 2021 entschieden hat, dass das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg nicht rechtens ist, hat das Ministerium für Ländlichen Raum nun die Landesfischereiverordnung (LFischVO) geändert. Seit dem 4. Februar 2022 ist diese gültig (►hier).

Nachtangelverbot in Baden-Württemberg aufgehoben

Das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg ist damit aufgehoben. Nachts ist demnach der Fang aller Fischarten erlaubt, also nicht nur der Wels- und Aal- oder Krebsfang.

Natürlich müssen auch beim Nachtangeln alle gültigen Schonzeiten und Mindestmaße für die Fisch- und Krebsarten eingehalten werden.

Einschränkungen für einzelne Gewässer möglich

Einschränkungen für einzelne Angelgewässer sind weiterhin möglich und können festgelegt werden.