Ab 2023: Deutsche Küstengewässer - ganzjähriges Aalfangverbot für Hobbyangler

Aktuelles 18.12.2022

Ganzjähriges Aalfangverbot  für Hobbyangler an der Küste

(jo) - Ab 2023 gilt in deutschen Meeres- und Küstengewässern ein ganzjähriges Aalfangverbot für Hobbyangler. Für Berufsfischer wird das bereits bestehende Fangverbot von drei auf sechs Monate verlängert, wie der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei in Brüssel nun beschlossen hat. Oberstes Ziel sei es, den Bestand der stark gefährdeten Aale in den europäischen Gewässern wieder herzustellen, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der EU-Fischereiminister.

Blankaale sollen geschützt werden

Mit den Fangbeschränkungen sollen vor allem sogenannte Blankaale geschützt werden, die aus den Flüssen im Herbst und Winter zum Laichen über die Ost- und Nordsee in den West-Atlantik ziehen. Die EU fordert seit Jahren, dass mindestens 40% dieser abwandernden Aale die Ost- und Nordsee erreichen sollen.

Weil diese Quote noch immer unterschritten wird, wurden die Aalfangregeln nun verschärft. Aale stehen bereist auf der Roten Liste. Sie sterben vor allem in den Turbinen von Wasserkraftwerken oder landen in den Mägen von Kormoranen.

Auch stärkere Einschränkungen für Berufsfischer

Nun wurde für die Berufsfischerei eine feste, EU-weite Schonzeit von drei Monaten festgelegt: für die Ostsee von Oktober bis Dezember, für die Nordsee von September bis November. Die übrigen drei Monate sind durch die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Aalwanderung festzulegen.

Sollte das zusätzliche Fangverbot den Sommer fallen, befürchten manche kleine Berufsfischer das Aus. Begründung: Aalfang sei im Sommer die einzige Einnahmequelle, weil die Quoten der bereits überfischten Dorsch- und Heringsbestände reduziert wurden.

Die verschärften Regelungen haben für uns Angler am Oberrhein keine direkten Auswirkungen. In Baden-Württemberg gilt für Aale bereits eine knapp sechsmonatige Schonzeit vom 15. September bis zum 1. März.